Spielgeräte-Inspektion alle zwei Jahre
nach § 7 der SpVo
                Mit Sachverstand Erfolg verlängern!
                
                    Der sog. "Spielgeräte-TÜV"2
                
                
                    Seit März 2008 führe ich als öffentlich bestellt und vereidigter
                    Sachverständiger die Geräteprüfungen gem. §7 der SpVo durch. Ich bin
                    hauptsächlich in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW tätig.
                
                
                    Auch Sie können von meinem reichhaltigen Erfahrungspotential profitieren, genauso wie Ihre Kollegen.
                
                
                    Bei verschiedenen Ordnungsämtern, Polizeidienststellen und einigen LKAs liegt mein Fokus in der
                    Aufklärung
                    zum illegalen Glücksspiel.
                
                
                    Ab sofort können Sie bei uns hilfreiche Tipps zur Organisation und Optimierung Ihrer Geräteprüfungen
                    erhalten! Fordern Sie diese an!
                
                
                    Hier finden Sie zunächst einige  über die GSG-Inspektionen nach §7 der SpVo.
                
                
                    
                
                Am Telefon für Sie:
                
                    - der Chef persönlich
 
                    - oder die persönliche Mailboxstimme
 
                
                
                    
                    Telefon: 040 - 328 95 000
                    Mobil: 0179 - 528 70 43
                    Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr
                
                Kurz-Info zur GSG-Inspektion
gem. §7 der neuen SpVo
                
                    Meine Leistungen beinhalten zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen §7
                        GSG-Inspektion folgende Leistung:
                
                
                    - Übersendung der Rechnung und des Prüfzertifikates als PDF per E-Mail
 
                
                
                    Die Prüfung kann nur im Beisein einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden (Schlüsselgewalt -
                    Kassenvollmacht - Zeichnungsvollmacht)! Das GSG sollte (muss nicht!) vorher
                    ausgelesen
                    und
                    / oder kassiert worden sein.
                
                
                    Bitte vergewissern Sie sich, dass das zu prüfende GSG auch dem Gerät entspricht, welches im
                        Internet
                        von der
                        PTB veröffentlicht und als Nachbaugerät zugelassen wurde!
                
                
                    Sparen Sie Zeit und Geld mit diesem kurzen Vorab-Check!
                
                
                    - Stimmt der Zulassungsbeleg mit dem Zulassungszeichen und dem Gerätekennzeichnungsfeld
                            überein?
 
                    
                    - Sind die äußerlich erkennbaren Checksummen identisch mit den veröffentlichten?
                    
 
                    
                    - Ist die Softwareversion identisch und die letztendlich gültige?
 
                    
                    - Sind die Hardwarekomponenten (speziell die Nummern/Codes) identisch mit den
                            veröffentlichten?
 
                    
                    - Ist die SW-ID-Taste funktionsfähig inkl. Anzeige der richtigen Uhrzeit?
 
                    
                    - Ist die Geldspeicheranzeige und die Auszahltaste funktionsfähig?
 
                    
                    - Nimmt das GSG maximal 10,-€ gem. TR 5.x an?
 
                    
                    - Ist das GSG betriebsbereit (Röhrenfüllung!)
 
                
                
                    Zeitpunkt der Prüfung darf das GSG keine Werte auf dem Spielspeicher und kein Geld
                        aufgebucht
                        haben!
                
                
                    Ich setze die Prüfplakette nach bestandener Prüfung an die dafür vorgesehene Stelle und übersende
                    Ihnen
                    nach
                    erfolgreicher Prüfung das Prüfzertifikat per E-Mail.
                
                
                    Im Übrigen gelten meine AGB und die Preisliste in der jeweils aktuellen Version.
                
                
                
                    Solange hier keine weiteren Hinweise stehen verweisen wir auf die offizielle Seite
                    der
                    PTB
                    unter
                    www.ptb.de/spielgeraete - Schauen Sie
                    rein!
                
                
                
                    2 der Begriff “TÜV” ist geschützt und darf hier im fachlich/sachlichen Zusammenhang nicht
                    genannt
                    werden! Unsere Leistungen werden nicht vom TÜV erbracht, sondern von einem öffentlich bestellt und
                    vereidigten Sachverständigen!
                
                Inside
                
                    
                        
                            Nichts hat mehr Kraft als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
                        
                        
                            Gerd Haberkorn, Jahrgang 54, legte nach Abitur und Lehre zum Kfz.-Mechaniker bei der
                            Bundeswehr erfolgreich zwei Staatsexamen als Lehrer am Gymnasium in Braunschweig
                            und Hamburg ab.
                        
                        
                            Mit den Fächern Sport und Geographie erwarb er umfangreiche praktische Kenntnisse
                            im Profi-Sport; die Organisation von großen und vielen kleinen Sport-Events lag in seiner
                            Verantwortung.
                        
                        
                            Unter anderem war er als hauptamtlicher Geschäftsführer eines der größten deutschen
                                Sportvereine (mit über
                            3.600 Mitgliedern + über 100 Trainern - 3 Sportanlagen mit u.a. 9 Tennisplätzen,
                            Fitnesssräumen,
                            etc.)
                            tätig. Nebenbei studierte er an der Akademie für Führungskräfte in Bad
                            Harzburg
                            Management
                            und Marketing und
                            schloss auch das Studium erfolgreich ab.
                        
                     
                    
                 
                
                    Gerd Haberkorn wählte Ende 1996 den Schritt in die Selbstständigkeit, nachdem er
                    umfangreiche Kenntnisse im
                    Marketing bei Europas größtem Spiel-Automatenhersteller erworben hatte. Seit dem
                    hat er
                    bis
                    heute bundesweit
                    über 4.500 Veranstaltungen in über 2.000 Outlets für mehr als 400 Kunden durchgeführt.
                
                
                    
                    
                        
                            Ganz im Sinne des ehrbaren Kaufmanns ist TOP EVENTS daher seit 2002 auch Mitglied der
                            Zentrale
                            zur
                            Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt/Main. 1996 ließ Gerd Haberkorn die Marken
                            TOP
                                EVENTS, TOP
                                GAMES und TOP PLAY beim Patentamt in München schützen. Große
                            Routine
                            hat sich
                            seine Firma im Bereich
                            Freizeit-Zentren erarbeitet und seit 2001 ist TOP EVENTS Partnerunternehmen der Service GmbH
                            des
                            Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. Berlin. Als Mitglied im BVMW (Bundesverband
                            der
                            mittelständischen Wirtschaft) entstanden Kontakte auf EU-Ebene. Seit 2012 ist TOP EVENTS
                            Mitglied im
                            Business Club Hamburg an der Elbchaussee.
                        
                        
                            Oberstes Gebot für ihn als hanseatischen Kaufmann ist die Verlässlichkeit und
                            Professionalität -
                            daher sind
                            alle TOP EVENTS-Spielstätten-Aktionen LKA geprüft.
                        
                        
                            Heute ist TOP EVENTS Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg, pflegt
                            ein
                            enges
                            Netzwerk zu
                            umfangreichen freien Kompetenzen der unterschiedlichsten Branchen, die er nach Kundenbedarf
                            kurzfristig und
                            kostengünstig bucht, und baut seit 2003 im internationalen Geschäft Kooperationen auf.
                            Internationale
                            Delegationen suchen seinen Rat und wurden zu Kooperationen hier in Deutschland angeregt und
                            beratend
                            begleitet. Auch das kommt Ihnen zugute!
                        
                        
                            Seit 2006 wird federführend durch Gerd Haberkorn die BT-Box© auf Basis der
                            Bluetooth™-Technologie
                            als
                            Marketing-Tool entwickelt und vertrieben.
                        
                        
                            Ab März 2008 wird Gerd Haberkorn Ihnen bei der Umsetzung der Überprüfung von
                            Geldspielgeräten
                            als
                            von der
                            Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger hilfreich zur
                            Seite
                            stehen!
                            Hierzu ist eine spezielle Seite, die Sie links unter GSG-§7-Inspektionen finden für Sie
                            eingerichtet! Ab
                            März 2008 ist Gerd Haberkorn mit verschiedenen Dienstleistungen und Serviceleistungen hierzu
                            an
                            mehreren
                            Standorten für Automatenkaufleute und den Automatenhandel tätig.
                        
                        
                            Jenseits der Arbeitszeit - so es das für einen Unternehmer mit Leib und
                            Seele
                            überhaupt
                            gibt, geht Gerd
                            Haberkorn gern schwimmen, ab und zu ins Fitness-Center (bestritt erfolgreich seinen ersten
                            Cityman-Triathlon
                            in Hamburg am 1. September 2007 in der Jedermann-Sprintdisziplin mit 1:39) und in die Sauna,
                            oder er
                            streift
                            mit dem Motorrad durchs Land. Die Familie nimmt trotzdem den ersten Platz in der knappen
                            Freizeit
                            ein. Als
                            Großvater stellen sich seit August 2014 neue Aufgaben, die mit dem Umzug 2015 nach
                            Norderstedt
                            auch
                            gerne
                            wahrgenommen werden.
                            
                            Sommer 2007 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:39
                            Sommer 2008 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:42
                            Sommer 2009 - Hamburg Cityman Triathlon - Vorbereitungen auf Hochtouren!
                            Achillessehnenanriß
                            
                            Sommer 2014 - Thüringer Wald - Rennsteig mit dem Mountainbike in 3 Tagen 210km
                            
                            Sommer 2014 - Großglocknerhochalpenstrasse - Mit dem Rennrad bis zur Edelweißspitze
                            
                            Sommer 2016 - Alpenquerung mit dem E-Bike von Füssen bis zum Gardasee / 7 Tage-8
                                Pässe
                                alle
                                über
                                2.400m.
                            
                            Sommer 2019 - Isle of Man TT2019 ein Traum wird wahr.
                            
                            Sommer 2023 - Radtour bis auf die Lofoten
                            
                            Sommer 2024 - Radtour den Haerweg von Schleswig bis zur Jammerbucht
                            
                            Es wird also auch zukünftig nicht langweilig werden.
                        
                     
                 
                Unsere Referenzen
                
                TOP EVENTS - Ihre Agentur
                
                    
                    
                    Immer mehr Menschen erfassen, dass unsere Zukunft vom verantwortungsvollen Umgang mit unseren
                    wertvollen
                    Ressourcen abhängt. Und doch dauert es lange, bis sich etwas ändert!
                
                Über 25 Jahre Full-Service-Erfahrung
                
                    
                    
                        
                            Seit 2004 Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg
                        
                        
                            - Verkaufsförderung am P.O.S.
 
                            
                            - Wettbewerbe
 
                            
                            - Incentives
 
                            
                            - Geschäfts-Eröffnungen
                                - Jubiläen
                                - Produkteinführungen
                                - Relaunches
                                - Sonderaktionen
                                - Shopping-Center-Aktionen
                                - Messen
                                - Ausstellungen
                                - Sportveranstaltungen
                                - Regionale und bundesweite Verbundaktionen
 
                            
                            - Markenrechte sind an der TOP GAMES und TOP PLAY eingetragen
 
                            - Beispiele finden Sie unter den Menüpunkten Referenzen und Aktionen.
 
                        
                        
                            Am 31.12.2021 stellten wir nach über 25-jähriger Tätigkeit den aktiven Betrieb der Fa. TOP
                            EVENTS
                            ein und
                            kümmern uns intensiv um die verbleibenden Projekte und Aktivitäten!
                        
                     
                 
                Impressum
                
                    Gerd Haberkorn
                    
                    Von der Handelskammer Hamburg
                    
                    öffentlich bestellt und vereidigter
                    
                    Sachverständiger für Überprüfung von Geldspielgeräten
                    
                    Hauptsitz: Meiendorfer Mühlenweg 17 (Werkstatt - keine
                        Postanschrift)
                    
                    22393 Hamburg
                    
                    Postanschrift + Niederlassung:
                    
                    Steindamm 5
                    22844 Norderstedt
                    
                    +
                    
                    Niederlassung:
                    
                    Rübenkamp 30
                    21220 Seevetal
                    
                    Telefon: 040 - 328 95 000
                    Mobil: 0179 - 528 70 43
                    Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr
                    
                    Web: http://www.top-events.de
                    Mail: info@gsgsv.de
                    
                    Steuernummer: 50/626/01533
                    USt-IdNr.: DE183497140
                    Mitglied der Handelskammer Hamburg (HK24.de)
                
                
                    Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die
                    Inhalte
                    externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
                    verantwortlich.
                
                
                    Alle Rechte an diesen Internetseiten, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der
                    elektronischen
                    Weiterverbreitung, bleiben TOP EVENTS vorbehalten. Nachdruck, Verarbeitung und elektronische
                    Verbreitung
                    nur
                    mit
                    vorheriger Einwilligung von TOP EVENTS.
                
                
                    Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung
                    eines
                    Links
                    die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch
                    verhindert
                    werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf dieser Homepage existieren
                    Links
                    zu
                    anderen Seiten im Internet. Für all diese Links gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass TOP EVENTS
                    keinerlei
                    Einfluss auf die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich
                    von
                    allen
                    Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung
                    gilt
                    für
                    alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder
                    Banner
                    führen.
                
                
                    Die Warenzeichen, Logos und ggf. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen, die auf dieser
                    Website
                    angezeigt werden, sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche
                    Bestätigung
                    weder genutzt noch reproduziert oder in jedweder anderen Form elektronisch weiterverarbeitet werden.
                    Sie
                    unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweiligen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten
                    der
                    jeweiligen, eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu
                    ziehen,
                    dass
                    Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
                
                Erklärung gem. DS-GVO
                § 1 lnformationen über die Erhebung personenbezogener Daten
                
                    Nachstehend informiere ich über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung meiner Website.
                    Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf Sie persönlich beziehen, wie z. B. Name,
                    Adresse,
                    E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Absatz 7
                    EU-Datenschutz-Grundverordnung
                    (DS-GVO)
                    ist (siehe Impressum).
                
                
                    Bei lhrer Kontaktaufnahme per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von lhnen mitgeteilten
                    Daten
                    (lhre
                    E-Mail-Adresse, ggf. lhr Name und lhre Telefonnummer) von mir gespeichert, um lhre Fragen zu
                    beantworten.
                    Die in
                    diesem Zusammenhang anfallenden Daten lösche ich, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich
                    ist,
                    oder
                    schränke die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
                
                § 2 lhre Rechte
                
                    Sie haben mir gegenüber folgende Rechte bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
                
                
                    - Recht auf Auskunft,
 
                    - Recht auf Berichtigung oder Löschung,
 
                    - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
 
                    - Recht auf Datenübertragbarkeit.
 
                
                
                Sie haben ferner das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeiturig lhrer
                personenbezogenen Daten zu beschweren.
                
                § 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch meiner Website
                
                    Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder mir
                    anderweitig
                    lnformationen übermitteln, erhebe ich nur die personenbezogenen Daten, die lhr Browser an meinen
                    Server
                    übermittelt. Wenn Sie meinen Server betrachten möchten, erhebe ich die folgenden Daten, die
                    technisch
                    erforderlich sind, um lhnen meine Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu
                    gewährleisten,
                    nämlich
                
                
                    - lP-Adresse
 
                    - Datum und Uhrzeit der Anfrage
 
                    - Zeitzonendifferenz zu Greenwich Mean Time
 
                    - Inhalt der Aufforderung
 
                    - Zugriffsstatus
 
                    - jeweils übertragene Datenmenge
 
                    - Website, von der die Aufforderung kommt
 
                    - Browser
 
                    - Betriebssystem und dessen Oberfläche
 
                    - Sprache und Version der Browsersoftware.
 
                
                AGB
                § 1 Geltung
                
                    1. Die Rechtsbezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (im Folgenden
                    ÖBVSV)
                    zu
                    seinem Auftraggeber (im Folgenden AG) ergeben sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
                    
                    2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsinhalt, wenn sie
                    der
                    Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
                
                § 2 Gutachtenausführung
                
                    1. …
                    
                    2. Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten die aktuellen und veröffentlichten technischen
                    Richtlinien
                    in
                    Verbindung mit den via Internet veröffentlichten Zulassungen der PTB als verbindlich. Dabei ist der
                    Tag
                    der
                    Durchführung der Inspektion maßgebend.
                    
                    3. Die so genannte „Checkliste“ der PTB gilt als unverbindliche Richtlinie.
                
                § 3 Auftrag
                
                    1. …
                    
                    2. …
                    
                    3. …
                
                § 4 Durchführung des Auftrages
                
                    1. Der Auftrag ist entsprechend der gültigen Gründsätze unparteiisch und nach bestem Wissen und
                    Gewissen
                    auszuführen.
                    
                    2. …
                    
                    3. Der ÖBVSV erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder
                    zweckmäßig
                    ist
                    und
                    die Eigenverantwortung des ÖBVSV erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung
                    des
                    Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.
                    
                    4. …
                    
                    5. …
                    
                    6. …
                    
                    7. Das Gutachten ist innerhalb einer vereinbarten Frist zu erstatten.
                    
                    8. …
                    
                    9. Inspektionsprotokolle nach § 7 der SpVo werden in einfacher Ausfertigung
                    kurzfristig nach Beendigung der Prüfung und erst nach Zahlungseingang dem AG
                    übermittelt; dies kann auch in elektronischer Form geschehen.
                    
                    10. …
                
                § 5 Pflichten des AG
                
                    1. Der AG darf dem ÖBVSV keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche
                    Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen könnten.
                    
                    2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem ÖBVSV alle für die Ausführung des
                    Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen,
                    Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.
                    
                    3. Die Verwendung des Gutachtens ist nur unter Anerkennung des
                    Honoraranspruches gestattet.
                
                § 6 Schweigepflicht des Sachverständigen
                
                    1. Der ÖBVSV unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewährten
                    Schweigepflicht. …
                    
                    2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des ÖBVSV mitarbeitenden
                    Personen. Der ÖBVSV hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den
                    genannten Personen eingehalten wird.
                    
                    3. …
                
                § 7 Urheberschutz
                
                    1. …
                    
                    2. …
                    
                    3. …
                    
                    4. …
                
                § 8 Honorar
                
                    1. Der ÖBVSV hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der
                    ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung errechnet sich aus der zurzeit gültigen Honorartabelle
                    des
                    JEVG.
                    Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten gesondert vereinbarte Preise. Diese sind in den
                    Geschäftsräumen
                    zur
                    Einsicht verfügbar.
                    
                    2. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Vereinbarungen im Werkvertrag und der Honorartabelle,
                    welche
                    im Büro ausliegt und Bestandteil des Auftrages ist. …
                    
                    3. …
                    
                    4. …
                    
                    5. Hinzu kommen immer die Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
                
                § 9 Zahlung und Zahlungsverzug
                
                    1. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig. Die postalische
                    Übersendung
                    des
                    Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.
                    
                    2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung
                    aller
                    Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.
                    
                    3. Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der ÖBVSV nach Setzung einer
                    angemessenen
                    Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich
                    der
                    Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
                    jeweiligen
                    Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Sie sind
                    höher
                    oder
                    niedriger anzusetzen, wenn der ÖBVSV eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine
                    geringere
                    Belastung nachweist.
                    
                    4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des AG in
                    Frage
                    stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. …
                    
                    5. …
                    
                    6. Bei Inspektionen nach § 7 der SpVo wird bei Inspektionsende unabhängig von einer Erteilung der
                    Prüfplakette der Betrag sofort in bar fällig; alternativ ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen
                    möglich.
                    Danach gehen die Forderungen direkt und ohne weitere Ankündigung an einen mit dem Einzug
                    berechtigten
                    Dienstleister. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AG als Verzugsschaden gem. §286 BGB zu
                    tragen.
                    Die
                    Prüfergebnisse bleiben offen. Abs §9 Pkt. 4 bleibt hiervon unberührt. Der Honoraranspruch wird durch
                    das
                    Prüfergebnis nicht berührt.
                
                § 10 Fristüberschreitung
                
                    1. …
                    
                    2. …
                    
                    3. …
                    
                    4. …
                
                § 11 Kündigung
                
                    1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Gründ kündigen. Die
                    Kündigung ist schriftlich zu erklären.
                    
                    2. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: ein Verstoß gegen die
                    Pflichten
                    zur
                    objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.
                    
                    3. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: Verweigerung der
                    notwendigen
                    Mitwirkung des AG; Versuch unzulässiger Einwirkung des AG auf den ÖBVSV, die das Ergebnis des
                    Gutachtens
                    verfälschen
                    kann (vgl. § 4 Abs. 1); wenn der AG in Schuldnerverzug gerät; wenn der AG in Vermögensverfall gerät;
                    …
                    
                    4. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
                    
                    5. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so
                    steht
                    ihm
                    eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.
                    
                    6. In allen anderen Fällen behält der ÖBVSV den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar,
                    jedoch
                    unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten
                    Aufwendungen
                    nachweist, wird dieser mit 50 % des Honorars für die vom ÖBVSV noch nicht erbrachten Leistungen
                    vereinbart.
                
                § 12 Gewährleistung
                
                    1. Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung bei nachweislich
                    mangelhaftem
                    Gutachten verlangen.
                    
                    2. …
                    
                    3. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem ÖBVSV schriftlich angezeigt werden; andernfalls
                    erlischt
                    der Gewährleistungsanspruch.
                    
                    4. …
                
                § 13 Haftung
                
                    1. Der ÖBVSV haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine
                    Mitarbeiter
                    die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle
                    darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden,
                    die
                    bei
                    Nachbesserung entstehen.
                    
                    2. …
                    
                    3. …
                    
                    4. Bei Inspektionsprotokollen nach §7 der SPVO verjährt der Schadensanspruch nach 90 Tagen nach
                    Durchführung
                    der Inspektion.
                
                § 14 Teilunwirksamkeit
                
                    1. …
                
                § 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
                
                    1. Erfüllungsort ist der berufliche Hauptsitz des Sachverständigen.
                    
                    2. …
                    
                    3. …
                
                § 16 Abtretungen
                
                    1. …
                
                
                    Die kompletten AGB sind in den Niederlassungen zur Einsicht.
                    Stand: Norderstedt, September 2024