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Wir verlängern Ihren Erfolg!
Seit März 2008 führen wir die Überprüfung von Geldspiel­ge­räten gem. §7 der NSpVo durch! Hierzu haben wir eine spezielle Seite für Sie einge­richtet, die Sie links unter GSG-§7-Inspek­tion finden!

Spielgeräte-Inspektion alle zwei Jahre nach § 7 der SpVo


Mit Sachverstand Erfolg verlängern!
Der sog. "Spielgeräte-TÜV" ²

Seit März 2008 führe ich als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger die Geräteprüfungen gem. §7 der SpVo durch. Ich bin hauptsächlich in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW tätig.
Auch Sie können von meinem reichhaltigen Erfahrungspotential profitieren, genauso wie Ihre Kollegen.
Bei verschiedenen Ordnungsämtern, Polizeidienststellen und einigen LKA´s liegt mein Fokus in der Aufklärung zum illegalen Glücksspiel.

Ab sofort können Sie bei uns hilfreiche Tipps zur Organisation und Optimierung Ihrer Geräteprüfungen erhalten! Fordern Sie diese über unseren Kontakt-Link an!

Hier finden Sie zunächst einige Basisinformationen über die GSG-Inspektionen nach §7 der SpVo.

Kurz-Info zur GSG-Inspektion gem. §7 der neuen SpVo

 

Meine Leistungen beinhalten zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen §7 GSG-Inspektion folgende Leistungen:

  1. Übersendung der Rechnung und des Prüfzertifikates per Email
  2. Optionale Aktivierung des ADP-Freischaltcodes (nur bei GSG bis 2499.x durch anwesende Drittfirma nach bestandener Prüfung

Die Prüfung kann nur im Beisein einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden (Schlüsselgewalt – Kassenvollmacht – Zeichnungsvollmacht)! Das GSG sollte (muss nicht!) vorher ausgelesen und / oder kassiert worden sein.

 

Bitte vergewissern Sie sich, dass das zu prüfende GSG auch dem Gerät entspricht, welches im Internet von der PTB veröffentlicht und als Nachbaugerät zugelassen wurde!

Sparen Sie Zeit und Geld mit diesem kurzen Vorab-Check!

  1. Stimmt der Zulassungsbeleg mit dem Zulassungszeichen und dem Gerätekennzeichnungsfeld überein?
  2. Sind die äußerlich erkennbaren Checksummen identisch mit den veröffentlichten?
  3. Ist die Softwareversion identisch und die letztendlich gültige?
  4. Sind die Hardwarekomponenten (speziell die Nummern/Codes) identisch mit den veröffentlichten?
  5. Ist die SW-ID-Taste funktionsfähig inkl. Anzeige der richtigen Uhrzeit?
  6. Ist die Geldspeicheranzeige und die Auszahltaste funktionsfähig?
  7. Nimmt das GSG maximal 10,-€ gem. TR 5.x an?
  8. Ist das GSG betriebsbereit (Röhrenfüllung!)

Zum Zeitpunkt der Prüfung darf das GSG keine Werte auf dem Spielspeicher und kein Geld aufgebucht haben!

Ich setze die Prüfplakette nach bestandener Prüfung an die dafür vorgesehene Stelle und übersende Ihnen nach erfolgreicher Prüfung das Prüfzertifikat per Email.

Im Übrigen gelten meine AGB und die Preisliste in der jeweils aktuellen Version.


 


Solange hier keine weiteren Hinweise stehen verweisen wir auf die offizielle Seite der PTB unter
www.ptb.de/spielgeraete - Schauen Sie rein!


² der Begriff “TÜV” ist geschützt und darf hier im fachlich/sachlichen Zusammenhang nicht genannt werden! Unsere Leistungen werden nicht vom TÜV erbracht, sondern von einem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen!

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